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FAQs
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Unverschuldeter Unfall - was ist zu tun ?Es handelt sich hierbei um einen sogenannten Haftpflichtschaden. Ihnen als Geschädigten steht es frei einen Sachverständigen ihrer Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Wir raten dringend: nehmen Sie Ihr Recht auf einen neutralen, unabhängigen Sachverständigen unbedingt wahr ! Die Kosten für das Gutachten hat in diesem Fall die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen.
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Ich hatte einen Unfall - kann aber keine Beschädigung erkennenGerade bei neuen Fahrzeugen kann es sein, dass auf den ersten Blick bzw. vom Laien ein Schaden gar nicht oder nicht korrekt erfasst wird. Oft wird die Schadenhöhe von Laien auch viel zu niedrig bewertet.In diesem Fall raten wir dringend das Fahrzeug von einen Sachverständigen anschauen zu lassen.Wir übernehmen das gerne und besprechen dann mit Ihnen die für Ihren Schadenfall am besten geeignete Vorgehensweise.siehe auch Bagatellschäden
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Wer bezahlt das Gutachten ?Unfall ohne eigenes Verschulden: Es handelt es sich um einen sogenannten Haftpflichtschaden, die Kosten für das Gutachten hat in diesem Fall die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen. In allen anderen Fällen tragen Sie als Auftraggeber die Kosten des Gutachtens.
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Ich habe von meiner Versicherung ein Gutachten erhalten - weiß aber nicht ob das korrekt ist ?Gerne können wir das Gutachten Ihrer Versicherung überprüfen und Ihnen - eine Stellungnahme oder - ein Kurzgutachten oder - ein ausführliches Gegengutachten erstellen. Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne.
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Was ist ein Bagatellschaden ?Bei Schäden bis ca. 750€ - 1.000€ handelt es sich um sogenannte Bagatellschäden. (Tendenz geht aktuell zu 1.000€) Aber Achtung: Häufig stellen sich vermeintliche Bagatellschäden bei genauerer Betrachtung als Unfallschäden heraus, die dann schnell im Bereich von mehreren Tausend Euro liegen können. Wird dieser Schaden zu spät erkannt, so kann dies in der Abwicklung erhebliche Probleme nach sich ziehen. Vorsicht ist auch bei der Schadenabwicklung mittels Kostenvoranschlag geboten, denn das Pronoserisiko liegt in diesem Fall beim Reparaturbetrieb. Reparaturkostenausweitungen werden so auf den Geschädigten und den Reparaturbetrieb verlagert. Unsere Empfehlung: In diesen Fällen empfiehlt sich kein vollständiges Schadengutachten sondern eine Reparaturkalkulation bzw. Kurzgutachten erstellen zu lassen. Damit Sie keine Überraschungen erleben besprechen wir die Kosten vor Auftragserteilung mit Ihnen.
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Wieviel kostet ein Gutachten ?Schadengutachten: Die Kosten berechnen sich nach der Schadenhöhe bzw. bei sehr aufwändigen Gutachten (Sonderfahrzeuge) nach dem Arbeitsaufwand.Die Gebührentabelle erhalten Sie gerne auf Anfrage. Im Haftpflichtfall (unverschuldeter Unfall) übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für das Gutachten. Sonstige Gutachten, Reparaturkalkulation: Die Kosten berechnen sich in der Regel nach dem Arbeitsaufwand.In Einzelfällen kann ein Festpreis vereinbart werden. Damit Sie keine Überraschungen erleben besprechen wir die Kosten vor Auftragserteilung mit Ihnen.
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